Meine Leistungen für Sie werden entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz/RVG
oder als Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart und abgerechnet.
Abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen
ist bei gerichtlicher Vertretung auch eine Abrechnung über Verfahrenskostenhilfe/VKH
möglich.
Zu Beginn jeder Beratung erläutere ich Ihnen die auf Sie zukommenden
Kosten ausführlich, so dass Sie sich auf diese einstellen können.
