Gemeinsam Wege suchen, eigene Lösungen finden.
Jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Die Trennung von Paaren führt
die Betroffenen in eine besondere Lebenssituation. Diese ist emotional
zu verarbeiten. Zudem ist eine Vielzahl an juristischen Fragestellungen
zu lösen. In dieser Situation begleite ich Sie, sowohl im außergerichtlichen
als auch gerichtlichem Verfahren. Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen
dabei Sie und Ihre ganz persönliche Lebenssituationen. Gemeinsam
entwickeln wir sinnvolle Lösungen für Ihre Situation.
Meine Tätigkeit umfasst u.a.
| › | das Scheidungsverfahren |
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| › | Vermögensauseinandersetzung | |
| › | Güterrecht und Zugewinn | |
| › | Sorge- und Umgangsrecht | |
| › | Ehegattenunterhalt | |
| › | Kindesunterhalt | |
| › | Versorgungsausgleich | |
| › | Ehewohnung und Hausrat | |
| › | Lebenspartnerschaften | |
| › | nichteheliche Lebensgemeinschaften | |
| › | Internationales Familienrecht |
Betreuung und Vorsorge
Für den Fall, dass ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten
krankheitsbedingt nicht selbst regeln kann, sieht das Gesetz die Einrichtung
einer gesetzlichen Betreuung vor. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit,
im Rahmen einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter*in für diesen Fall
zu bestimmen. Ich berate Sie ausführlich über die verschiedenen
Möglichkeiten der Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung,
Patientenverfügung.
