"Wenn einer eine Reise tut so kann er was erzählen" Matthias Claudius 1786 Urians Reise um die Welt
Ich berate sowohl Reiseveranstalter als auch Reisende in allen Fragen des Reiserechts.
Dabei greife ich auf langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Reiserechts
zurück und profitiere von einer ehemaligen Tätigkeit für
einen großen Reiseveranstalter.
Zudem unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche
nach der Fluggastrechteverordnung. Diese besagt, dass im Falle einer Flugverspätung
oder Flugannullierung der Fluggast gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen
Ansprüche geltend machen kann. Erfahrungsgemäß lehnen
die Luftfahrtunternehmen diese Ansprüche zunächst ab. Im Falle
anwaltlicher Vertretung können diese Ansprüche meist zügig
erfolgreich durchgesetzt werden.
