"Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt
mich aufgenommen." (Mt. 25,35)
Asyl und Flüchtlingsrecht
Menschen die durch Gewalt, Krieg oder Verfolgung aus ihrer Heimat vertrieben
wurden oder flüchten mussten, kann in Deutschland Schutz gewährt
werden. Damit dieser Schutz gewährt wird, müssen ein spezielles
Verfahren durchlaufen, Fristen eingehalten und bestimmte Verhaltensweisen
beachtet werden. Dem Schutzsuchenden erscheint dieses Verfahren oftmals
kompliziert, hinzu kommen sprachliche Barrieren. Meine Leistungen umfassen
folgende Bereiche:
| › | ausführliche Erläuterung des Verfahrens | |
| › | Vorbereitung des Verfahrens und Begleitung durch das Verfahren |
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| › | Begleitung zum Bundesamt für Migration | |
| › | gerichtliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten | |
| › | soziale Absicherung |
Ausländerrecht
Das Ausländerrecht beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Person
nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten darf. Dieses Rechtsgebiet
wird geregelt durch eine Vielzahl europäischer Rechtsquellen, internationaler
Verträge und Abkommen, sowie nationaler Gesetze und Verordnungen.
Ich biete umfassende rechtliche Beratung und Begleitung des gesamten Prozesses
unter anderem in folgenden Bereichen an:
| › | Visumsverfahren (Tätigkeiten gegenüber Botschaften,
gerichtliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht Berlin) |
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| › | Aufenthaltserlaubnis | |
| › | Niederlassungserlaubnis | |
| › | Freizügigkeit von EU Bürgern | |
| › | Eheschließung und Familiennachzug | |
| › | Arbeiten und Studieren in Deutschland | |
| › | Ausweisung, Abschiebung, Duldung | |
| › | Ausländerstrafrecht |
