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"Ich bin ein Fremder gewesen und ihr habt
mich aufgenommen." (Mt. 25,35)


Asyl und Flüchtlingsrecht


Menschen die durch Gewalt, Krieg oder Verfolgung aus ihrer Heimat vertrieben wurden oder flüchten mussten, kann in Deutschland Schutz gewährt werden. Damit dieser Schutz gewährt wird, müssen ein spezielles Verfahren durchlaufen, Fristen eingehalten und bestimmte Verhaltensweisen beachtet werden. Dem Schutzsuchenden erscheint dieses Verfahren oftmals kompliziert, hinzu kommen sprachliche Barrieren. Meine Leistungen umfassen folgende Bereiche:

     › ausführliche Erläuterung des Verfahrens
  › Vorbereitung des Verfahrens und Begleitung
durch das Verfahren

  › Begleitung zum Bundesamt für Migration
  › gerichtliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
  › soziale Absicherung


Ausländerrecht

Das Ausländerrecht beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Person nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten darf. Dieses Rechtsgebiet wird geregelt durch eine Vielzahl europäischer Rechtsquellen, internationaler Verträge und Abkommen, sowie nationaler Gesetze und Verordnungen. Ich biete umfassende rechtliche Beratung und Begleitung des gesamten Prozesses unter anderem in folgenden Bereichen an:

     › Visumsverfahren (Tätigkeiten gegenüber Botschaften, gerichtliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht Berlin)

  › Aufenthaltserlaubnis
  › Niederlassungserlaubnis
  › Freizügigkeit von EU Bürgern
  › Eheschließung und Familiennachzug
  › Arbeiten und Studieren in Deutschland
  › Ausweisung, Abschiebung, Duldung
  › Ausländerstrafrecht

 

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Telefon: 0351 - 48 19 711